AKTUELLES
Liebe Patientinnen und Patienten.
Auch wenn die Corona-Pandemie offiziell für beendet erklärt worden ist, so sollten auch danach sich als sinnvoll erwiesene Hygienerichtlinien Anwendung finden:
→ Halten Sie Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5 Meter)
→ Bei Husten oder Schnupfen nur in dringenden Schmerzfällen zur Behandlung kommen (und dann mit Maske, um andere zu schützen)
→ Husten und Niesen Sie immer in ein Taschentuch oder in die Ellbeuge
→ Desinfizieren Sie Ihre Hände vor und nach einem Praxisbesuch
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam
Oktober 2019
PRAXISJUBILÄUM - GEWINN-TOMBOLA
Wir feiern 25 Jahre Praxisjubiläum in unseren Praxisräumen!
Dazu laden wir Sie vom 1. bis 31. Oktober 2019 ganz herzlich zur Teilnahme an unserer Gewinn –Tombola ein.
Gewinnen Sie eines unserer folgenden Los-Gewinne:
- 10 hochwertige Zahnpflege-Sets
- 5 Prophylaxe-Gutscheine für eine komplette Zahnreinigung in unserer Praxis
- 1 Hauptgewinn: Philips Sonicare Schallzahnbürste
Wir wünschen viel Glück und Erfolg mit unseren Gewinnen!
Teilnahme-Bedingungen:
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und pro Person ist nur eine Losziehung möglich. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist auf Kunden der Praxis beschränkt . Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter der Praxis. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums und nur persönlich möglich. Es erfolgt keine öffentliche Bekanntgabe der Gewinner auf der Webseite des Betreibers oder Social Media Plattformen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mai 2019
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wie zu Hause fühlen. Daher bieten wir Ihnen eine, gemütliche Atmosphäre, um Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Unsere Praxisräume sind nun voll klimatisiert , um Ihnen auch während der heißen Jahreszeit die Behandlung so angenehm wie möglich zu machen.
Denn nur so können wir unser Ziel erreichen: entspannte und zufriedene Patienten .
04.Dezember 2018
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet und welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben. Als Neupatient erhalten Sie darüber ein Informationsblatt ; wenn Sie es gelesen haben und damit einverstanden sind, brauchen Sie auf dem Aufnahmebogen nur ein Kreuz an der entsprechenden Stelle zu machen (s.u.)
04.Dezember 2018
Anregungen und Beschwerden - Ihre Meinung ist uns wichtig
Wir sind ständig bestrebt unseren Service für Sie zu verbessern. Deshalb ist es uns wichtig, Ihre Ideen, Wünsche, Anregungen und Beschwerden zu kennen. Wir freuen uns über jede persönliche Rückmeldung, egal ob sie positiv oder negativ ist. Über ein Formular im Wartezimmer haben Sie außerdem die Möglichkeit uns dies anonym mitzuteilen.
Waren Sie mit unserer Behandlung und / oder Service zufrieden, dann freuen wir uns , wenn wir von Ihnen eine positive Bewertung in Arztportalen wie z.B. Jameda u.a erhalten.
Vielen Dank !
04 Dezember 2018
Sie brauchen zahnärztliche Hilfe außerhalb der Behandlungszeiten?
...dann finden Sie Hilfe unter https://www.notdienst-zahn.de
23. Oktober 2023
Vergessen Sie nicht sich durch eine zahnärztliche Untersuchung den Bonusstempel für das laufende Jahr bis zum 31.12. zu sichern; der Bonusstempel kann direkt in Ihr Bonusheft eingetragen oder auch später nachgetragen werden. Ein Bonus wird nur bei lückenlosem Nachweis mit 1 Stempel pro Jahr erreicht; fehlt 1 Stempel , beginnt der Anspruch auf den Bonus wieder von Neuem.
Bonus beim Zahnarzt
Lückenloses Bonusheft |
Gesamthöhe Zuschuss zum Zahnersatz (Regelversorgung) |
---|---|
0 bis 4 Jahre |
60 % |
5 bis 9 Jahre |
70 % |
10 und mehr Jahre |
75 % |
Näheres siehe unter: https://www.kzbv.de/bonusheft
04.Dezember.2018
Mit der Einführung der Online-Überprüfung der Versichertenstammdaten (VSDM) mit Hilfe der Telematikinfrastruktur in den Praxen verlieren G1 –karten ihre Gültigkeit.
Die Karten der ersten Generation (G1) können nicht mehr in das Praxisverwaltungssystem eingelesen werden. Die Generationsnummer ist auf der eGK rechts oben unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ aufgedruckt. Bei Karten der Generation 2 ist hier das Kürzel „G2“ vermerkt. Bei Karten der Generation 1 und der Generation 1+ steht hier jeweils „G1“ - damit ist optisch nicht erkennbar, ob es sich um eine tatsächlich ungültige G1-Karte oder eine gültige G1+-Karte handelt.
Versicherte sollten daher sicherstellen, dass sie tatsächlich die neue von ihrer Krankenkasse zugeschickte Karte bei sich führen und die alte Karte endgültig entsorgen. Findet sich die aktuelle Karte nicht mehr, sollten sich betroffene Versicherte umgehend an ihre Krankenkasse wenden und dort nach einer neuen Gesundheitskarte nachfragen.
28.August 2017
Laden Die sich unseren Anamnesebogen unter Service herunter und bringen Sie ihn gleich ausgefüllt zum ersten Termin mit.
Dadurch erleichtern Sie uns Ihre Erstaufnahme und verkürzen Ihre Wartezeit.
Vielen Dank!